Denken Sie bei Ihrer neuen Wohnung nicht vorschnell an den Umzug. Gehen Sie zunächst sicher, dass der Mietvertrag Ihren Interessen entspricht. Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Erhalten Sie klare Empfehlungen und konkrete Vorschläge. Von einem erfahrenen Anwalt. Zum Festpreis über Legalbase.
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Wählen Sie zunächst einen Anwalt aus. Sie können zwischen mehreren Experten wählen. Laden Sie anschließend den Vertragsentwurf hoch und stellen Sie, wenn Sie möchten, individuelle Fragen an den Anwalt. Bezahlen müssen Sie erst, wenn der Anwalt Ihren Mietvertrag geprüft hat. Ihre Daten werden über eine sichere Verbindung an den Anwalt weitergeleitet.
Ihr Anwalt prüft Ihren Mietvertrag auf unzulässige oder unvorteilhafte Klauseln und erläutert Ihnen Regelungen, die Ihnen unklar sind. Sie erhalten eine schriftliche Bewertung mit konkreten Vorschlägen für Ergänzungen und Änderungen.
Durch die Bewertung Ihres Anwalts können Sie die rechtlichen Risiken in Ihrem Mietvertrag einschätzen. Hat Ihr Anwalt keine rechtlichen Bedenken, können Sie den Vertrag mit einem guten Gefühl unterschreiben. Andernfalls können Sie mit Verweis auf die anwaltliche Bewertung die Konditionen neu verhandeln.
Ihr Anwalt prüft, ob der Mietvertrag für Ihre Wohnung oder Ihr Haus unzulässige oder unvorteilhafte Klauseln enthält. Er erklärt Ihnen Regelungen, die Ihnen unklar sind, und geht auf problematische Passagen ein.
Von Ihrem Anwalt erhalten Sie eine schriftliche Bewertung des Mietvertrages – und eine klare Handlungsempfehlung, ob rechtliche Bedenken dagegen sprechen, dass Sie den Vertrag unterschreiben.
Ihr Anwalt schlägt Ihnen konkrete Ergänzungen und Änderungen vor. Wenn Sie mit Ihrem Vermieter über den Mietvertrag verhandeln möchten, können Sie Ihren Anwalt individuell damit beauftragen. Oder Sie übernehmen die Verhandlungen gleich selbst – gewappnet mit der schriftlichen Bewertung Ihres Anwalts.
Die Kommunikation mit Ihrem Anwalt erfolgt über unsere Plattform, per E-Mail oder über Telefon. Sie müssen keinen Vor-Ort-Termin in einer Kanzlei wahrnehmen.
Ihr Anwalt hat viel Erfahrung im Mietrecht und kennt die aktuelle Rechtsprechung. Dieses Wissen bezieht er bei der Prüfung Ihres Mietvertrags mit ein.
Durch die konkreten Vorschläge Ihres Anwalts können Sie selbst mit Ihrem Vermieter über die Bedingungen verhandeln – auf Augenhöhe.
Ihr Anwalt erklärt Ihnen, welche Klauseln zu Ihren Gunsten geändert oder ergänzt werden sollten.
Nachdem Sie den Wohnraummietvertrag im Detail verstanden und möglicherweise verbessert haben, minimieren Sie das Risiko böser Überraschungen. Und können beruhigt einziehen.
Insbesondere in begehrten Städten und Stadtteilen unterzeichnen Wohnungssuchende ihren Mietvertrag häufig ohne nähere Prüfung. Sie sind froh, dass ihnen überhaupt eine Wohnung angeboten wird. Bei aller Freude sollte man den Mietvertrag dennoch nicht voreilig und unüberlegt unterschreiben. Der Mietvertrag kann unvorteilhafte Klauseln enthalten, die zukünftig hohe Kosten verursachen. Eine anwaltliche Prüfung erspart Ihnen viel Ärger. Ihr Anwalt prüft den Mietvertrag und erklärt Ihnen unverständliche Regelungen. Mit diesem Wissen können Sie den Mietvertrag beruhigt unterzeichnen oder nachverhandeln.
Neben den Mietvertragsparteien, dem konkreten Mietobjekt und der Miethöhe enthält ein üblicher Mietvertrag auch Klauseln zur Kündigung, zu den Nebenkosten, zur Kaution oder auch zur Hausordnung. Allerdings sind die enthaltenen Regelungen für Sie teilweise unvorteilhaft oder gar unwirksam. Es ist daher empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen. Dieser schlägt Ihnen konkrete Änderungen und Ergänzungen vor. Zudem stellt Ihr Anwalt fest, ob der Mietvertrag vollständig ist oder bestimmte Klauseln fehlen.
Ihr Anwalt kann Ihnen sagen, ob Ihr Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete enthält. Ist dies der Fall, klärt er Sie in Ihrem individuellen Fall über etwaige Folgen auf. Grundsätzlich haben Staffel- oder Indexmieten Vor- und Nachteile. Als Nachteil gilt, dass Ihre Miete garantiert steigt. Bei einer Staffelmiete steigt die Miete in Staffeln, bei einer Indexmiete orientiert sich die Mietsteigerung an der Inflationsrate. Diese festgelegte Steigerungsrate kann für Sie auch vorteilhaft sein, wenn die Steigerung unter der ordentlichen Mietsteigerungsrate liegt.
Ein Zeitmietvertrag ist ein befristeter Mietvertrag. Sie können diesen Vertrag nicht vorzeitig kündigen bzw. müssen zum Ende der Befristung ausziehen. Die Befristung kann aber auch unwirksam sein. Ein Grund für eine Unwirksamkeit kann zum Beispiel ein fehlender Befristungsgrund sein. Ihr Anwalt wird Sie dahin gehend informieren.
Teilweise finden sich in Mietverträgen sogenannte Kündigungsausschlussklauseln. Durch die Klausel erreicht der Vermieter, dass Sie für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren nicht kündigen können. Zum Vergleich: Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Auch Schönheitsreparaturklauseln finden sich häufig in Mietverträgen. Ihr Anwalt wird prüfen, ob die Klauseln wirksam sind, oder ob Sie früher kündigen dürfen oder beim Auszug keine Schönheitsreparaturen vornehmen müssen.
Haben Sie mehr Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können uns rund um die Uhr unter 0611 172 079 99 erreichen.